Teilzeitbeschäftigter

Teilzeitbeschäftigter
Teil|zeit|be|schäf|tig|ter <vgl. Beschäftigter:
jmd., der eine Teilzeitbeschäftigung hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Teilzeitarbeit — Teilzeitstelle; Teilzeitbeschäftigung; Teilzeitjob * * * Teil|zeit|ar|beit 〈f. 20; Pl. selten〉 Beschäftigung nur für einige Tage der Woche od. für einige Stunden des Tages; Sy 〈kurz〉 Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung; →a. Altersteilzeit * * *… …   Universal-Lexikon

  • Teilzeit — Teil|zeit [ tai̮lts̮ai̮t], die; : Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin nur einen Teil der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abzuleisten hat: er arbeitet jetzt Teilzeit mit 30 Stunden die Woche. * * * Teil|zeit 〈f …   Universal-Lexikon

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  • Urlaub: Die wichtigsten Regelungen im Arbeitsrecht —   Urlaub im Arbeitsrecht meint den Erholungsurlaub. Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht bei gleichzeitiger Fortzahlung der Vergütung. Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Aus… …   Universal-Lexikon

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